Lüneburgs Innenstadt ist kein Einkaufszentrum und kein Food Court, sondern im Grunde das erweiterte Wohnzimmer für die Menschen, die hier leben. Ich bin dankbar, dass meine Grünen das in einer aktuellen Erklärung zur Lage am Stint (s.u.) deutlich machen.
Die pauschalen Verbote, mit denen die Verwaltung jetzt auf das Fehlverhalten weniger reagiert hat, halte ich für überzogen. Der Stint darf nicht nur für zahlende Gäste offen sein. Wer sich dort treffen möchte und Mitgebrachtes trinken, hat dazu jedes Recht. Wer’s dabei übertreibt, muss halt auch mit dem Eingreifen der Ordnungsbehörden rechnen. Ruhestörung, Vermüllung, Körpeverletzung, Sachbeschädigung sind bereits ohne Allgemeinverfügung grundsätzlich untersagt. Auf dieser gesetzlichen Basis sollte dann auch durchgegriffen werden!
Ich erinnere an eine Idee, die zuletzt der Lüneburg-Blogger Hans-Herbert Jenckel im vergangenen Juli in die Diskussion geworfen hatte: Einen Nachtbürgermeister oder -bürgermeisterin für Lüneburg. Dabei geht es um eine Person, die die Kneipen- und Partyszene gut kennt und vermitteln kann zwischen diesen beiden und den Anwohner*innen.
Ich finde diese Idee sehr bedenkenswert und viel klüger als eine Breitseite von Maßnahmen in die Menge zu feuern und damit ganz viele zu treffen, die alles Recht haben, sich im Herzen der schönsten Stadt der Welt auf ein mitgebrachtes Bier zu treffen.
Dazu Andrea Kabasci, Sprecherin des Grünen Ortsverbandes:
Für uns GRÜNE ist die Innenstadt von Lüneburg ein Wohnzimmer für alle und nicht nur ein Konsumraum. Sie ist ein Ort für Begegnungen, Austausch und Miteinander. Dafür müssen wir aber Räume schaffen und erhalten. Einer der wichtigsten Begegnungsräume für viele Menschen ist das Wasserviertel mit der Stintbrücke. Viele kommen hier für ein nettes Gespräch und ein Bier zusammen. Wir kritisieren daher die derzeitige undifferenzierte Vorgehensweise der Verwaltung im Wasserviertel. Verdrängung löst keine Probleme!Gerade in Zeiten der Pandemie ist es wichtig, Räume im Freien zu erhalten, an denen Menschen in kleinen Gruppen unter Beachtung der Corona-Verordnung Zeit verbringen können.Es steht außer Frage, dass Randale und Vandalismus verhindert werden müssen, um unser Wohnzimmer für alle zu erhalten. Dafür dürfen und können aber nicht per Verordnung Kollektivstrafen für alle Menschen ausgesprochen werden. Ordnungsamt und Polizei müssen reagieren – wenn es hierzu einen konkreten Anlass gibt und es zu Straftaten kommt. Zu unserem städtischen Miteinander gehören Spätis und Bridgen genauso wie die Gastronomie am Stint. Es ist nicht nachvollziehbar für uns, wieso in der Gastronomie, diejenigen die es sich leisten können, weiterhin bis in die späten Abendstunden unbegrenzt viel Alkohol konsumieren dürfen, während das Bridgen am Stint kriminalisiert wird. Das ist sozial nicht gerecht! Wir fordern daher:
- Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 10. Juni 2021
- Eine Aufstockung der Müllentsorgungs- und Hygieneanlagen am Stint
- Eingreifen der Polizei und des Ordnungsamtes nur bei konkretem Anlass
- Überprüfung der Möglichkeit zur Einführung eines*r Nachtbürgermeister*in