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Politik & Verwaltung

Was eine Oberbürgermeisterin kann
– oder auch nicht.

Es braucht eine Ratsmehrheit …

Oft werde ich von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, warum ich dieses oder jenes Projekt nicht längst realisiert habe. Dazu möchte ich ganz offen sagen: Die Wirkmacht einer Oberbürgermeisterin ist nicht unbegrenzt.
Nach unserem Kommunalverfassungsgesetz bereitet sie die Beschlüsse des Rates vor. Dazu setzt sie die Fachkenntnis der Verwaltung ein, gibt Ideen und Impulse. Sie setzt die Beschlüsse des Rates um und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Dies sind die wesentlichen Kompetenzen einer Oberbürgermeisterin.

Die Entscheidung, ob ein bedeutendes Projekt umgesetzt wird, trifft am Ende in aller Regel der Rat.
Als Oberbürgermeisterin ist es meine Aufgabe, die dafür notwendigen politischen Mehrheiten im Rat zu gewinnen.
In den letzten Jahren ist mir das in vielen Fällen auch gut gelungen:
Wir haben es z. B. jedes Jahr geschafft, trotz einer desaströsen Haushaltslage einen Haushalt zu beschließen.
Auch beim Bildungspakt und der Ganztagsschule ist der Rat meinen Vorschlägen am Ende gefolgt; so auch beim Kontaktcafé und der Alkoholverbotszone am Sande.
Bei anderen Projekten ist das leider nicht gelungen. Dies war insbesondere bei den Mobilitätsthemen der Fall.
Darum gibt es heute z. B. leider keinen autofreien Marienplatz, nur einen unvollständigen Fahrradstraßenring mit Abstrichen oder keine Sicherung des Grüngürtels West als Landschaftsschutzgebiet.

Moderationsfähigkeit und Überzeugungskraft sind gerade bei wechselnden Mehrheiten im Lüneburger Stadtrat die wichtigsten persönlichen Kompetenzen einer Oberbürgermeisterin.
Es braucht: diplomatisches Geschick, Empathie, Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und die Fähigkeit, das eigene Ego unideologisch hinter die Sache zu stellen. Dies alles habe ich in den letzten Jahren bewiesen.
(s. auch: Meine Themen und Wirtschaft & Finanzen)

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